Der Autor untersucht, ob der Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei fehlerhafter Ad-hoc-Publizität durch die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens erleichtert werden kann. Hierfür prüft er, ob ihre Voraussetzungen auch am Sekundärmarkt vorliegen und eine Übertragung von rechtsmethodischen Erfordernissen genügt.