Gegenstand der Untersuchung sind die Meldepflichten des WpHG bezüglich stimmrechtsvermittelnder (Finanz)Instrumente. Untersucht wird die Geeignetheit zur Verhinderung des Anschleichens. Auch die Wahrung der verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheit ist mit Blick auf das Merkmal der vergleichbaren wirtschaftlichen Wirkung ein Schwerpunkt.