Zum WerkDieser Band beantwortet sämtliche Fragen zur Arzthaftpflicht. Klar und übersichtlich behandelt die systematische Darstellung die Grundsätze des Arzthaftungsrechts. Zugleich werden die wichtigsten Entwicklungslinien der Rechtsprechung in übersichtlicher Form präsentiert und darüber hinaus Detailinformationen vermittelt.InhaltBehandlungsverhältnisse: Vertragliche Haftungsgrundlagen - Deliktische Haftungsgrundlagen - Haftungszüge in den stationären Behandlungsverhältnissen - Schutzbereich - HaftungsumfangHaftung aus Behandlungsfehlern: Behandlungsfehler - Kausalität - Beweislasten - Anscheinsbeweis - BeweiserleichterungenHaftung aus Aufklärungsfehlern: Grundlagen - Aufklärungspflichten - Kausalität - Haftungszurechnung - Beweislasten - Haftungsbegrenzung/Schutzzweck/ZurechnungszusammenhangVerjährung: Behandlungsfehler - AufklärungsfehlerProzessuale Besonderheiten des ArzthaftpflichtrechtsAnhang mit Übersichtstafeln zur Haftung in verschiedenen Krankenhausaufnahmeverträgen.Vorteile auf einen Blick
- systematische Darstellung des Arzthaftpflichtrechts
- Vermittlung der aktuellen Entwicklungslinien der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs
- Anhang mit Übersichtstafeln zur Haftung aus Krankenhausaufnahmeverträgen
Zur NeuauflageZu berücksichtigen waren unter anderem das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten, mit dem die Voraussetzungen für Zwangsbehandlungen neu geregelt wurden sowie das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern.Aufgenommen wurde auch der Beschluss des BGH, mit dem die Rechtsprechung zu nicht dokumentationspflichtigen, gleichwohl medizinisch gebotenen Vorbereitungs- (Hygiene) maßnahmen entwickelt und forensisch entschieden worden ist, sowie das Urteil, in dem die grundsätzliche Auseinandersetzung mit nicht zur Schulmedizin gehörenden Methoden weitergeführt wird.ZielgruppeFür mit Arzthaftungsprozessen befasste Rechtsanwaltschaft und Richterschaft sowie Haftpflichtversicherer, Krankenhausverwaltung, Ärzteschaft, Pflegepersonen und Patientinnen und Patienten.