Das Lauterkeitsrecht zur Zeit des Nationalsozialismus war geprägt von Kontinuität und dem Erlass prophylaktischer Regelungen. Es wurden überwiegend Rahmengesetze erlassen. Diese wurden durch Erlasse und Verordnungen ausgefüllt und es wurden unterschiedliche Zuständigkeiten begründet. Insgesamt kam es zur Rechtsunsicherheit.