Sofern die Restitution von NS-Raubkunst eine Ausfuhr des Objektes aus Deutschland nach sich zieht, können europäische, bundes- und landesrechtliche Ausfuhrverbote für Kulturgüter mit dem Ausfuhrinteresse der Restitutionsberechtigten kollidieren. Die Arbeit zeigt diesen Konflikt sowie Lösungsmöglichkeiten auf, die das neue Kulturgutschutzgesetz mittlerweile zumindest auf Bundesebene aufgreift.