Prävention und Rehabilitation sind wichtige Bausteine zeitgemäßer Personalarbeit: Gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen und Fehlzeiten verkürzen, um die knappen Mitarbeiterressourcen bestmöglich zu nutzen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) heißt die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht.
Als Partner des Arbeitgebers oder Dienstherrn und der Beschäftigten gestalten Personal- und Betriebsräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen das Verfahren maßgeblich mit.
Das Praxis-Handbuch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erklärt verständlich: