Der Name eines Menschen ist ein wichtiger Bestandteil seiner Persönlichkeit und hat großen Einfluss auf die Selbst- und Fremdwahrnehmung. Dem deutschen Namensrecht liegt der Grundsatz der Namenskontinuität zugrunde, sodass es nicht an dem einzelnen Bürger ist, frei über seine Namensführung zu entscheiden. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ergänzt dabei das grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnende Namensrecht um eine verwaltungsrechtliche Komponente und erlaubt Namensänderungen aus wichtigem Grund, um im Einzelfall unbillige Härten auszugleichen. Die Arbeit stellt die aktuelle Auslegungspraxis des wichtigen Grundes durch die Rechtsprechung dar und geht der Frage nach, ob Änderungsbedarf besteht und der Grundsatz der Namenskontinuität noch zeitgemäß ist oder ob man das NamÄndG reformieren und insbesondere liberalisieren sollte.