Am 1.1.2023 tritt das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Zudem muss der Betreuer sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. Mit der Reform wird zudem ein befristetes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten eingeführt.
Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen, manchmal aber auch Berufsbetreuern oder Betreuungsvereinen.
Dieser Ratgeber will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a.,
Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.