Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Der erste Teil geht auf die Grundlagen ein: den Begriff, die Aufgaben, die Entwicklung und das Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin. Der zweite Teil behandelt die Organisation der Hochschulmedizin, die Rechtsform, Organe des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät sowie das Zusammenwirken von Fachbereich und Klinikum. Im dritten Teil werden aus den Sachgebieten "Personal", "Finanzierung" und "staatliche Aufsicht" einzelne Problemkreise beleuchtet.