Untersuchungsgegenstand ist die Vorlagepraxis der deutschen Gerichte im Bereich des Europäischen Zivilprozessrechts. Die Arbeit wendet sich vom formellen Acte Clair-Begriff aus der CILFIT-Rechtsprechung des EuGH ab und schlägt eine materielle Acte Clair-Prüfung vor. Dabei soll von den Gerichten Telos und Individualrechtsschutz analysiert werden.