Die Arbeit untersucht den Begriff der Homogenität, seine Bedeutungsweisen und die mit ihm verknüpften Assoziationen in der deutschen Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft. Dargestellt werden die Herausforderungen, denen sich substantiell verstandene Homogenitätsvorstellungen, die die Notwendigkeit einer religiös, kulturell, sprachlich oder geschichtlich begründeten sozialstrukturellen Homogenität behaupten, ausgesetzt sehen. Ferner werden die mit dem Begriff der Homogenität verknüpften Wirkungen analysiert. Untersucht wird schließlich der Begriff der Homogenität, wie er unter Bezugnahme auf das europäische Primärrecht, insbesondere Art. 6 Abs. 1 und Art. 49 EU, thematisiert wird.