Die Europäische Gemeinschaft erkannte zu Beginn der siebziger Jahre, dass ihre finanziellen Interessen weder straf- noch verwaltungsrechtlich geschützt werden konnten, da die europarechtlichen Abkommen dafür keine rechtlichen Möglichkeiten gaben. Nach verschiedenen Betrugsfällen erkannte man die Notwendigkeit, dass die Verletzung von Gemeinschaftsrecht mit straf- und prozessrechtlichen Normen analog denen geahndet werden müsse, die dem Schutz der nationalen Interessen dienen. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob das spanische Strafrecht die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz ihrer finanziellen Interessen wirksam umgesetzt hat. Er untersucht dazu sowohl die Bestimmungen des spanischen Strafgesetzbuches über den Steuer- und Subventionsbetrug als auch die Haftung der juristischen Person.