»Stammheim« ist seit dem Prozess gegen die erste Führungsgeneration der RAF zum Mythos geworden. Die Wahlverteidiger der Angeklagten taten alles, um das Strafverfahren zum Schauprozess zu machen. So drang fast nur die einseitige Interpretation der RAF-Anwälte in die deutsche Öffentlichkeit - und wirkt bis heute fort. Sie lässt das Verfahren als »systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien« (Otto Schily) erscheinen. Dabei ist das Gegenteil richtig: Die Richter gewährleisteten ein ordentliches Strafverfahren.
Ein halbes Jahrhundert später ist es an der Zeit, dem Verfahren und damit dem Rechtsstaat Gerechtigkeit widerfahren zu lassen - auf Grundlage vielfältigster Quellen. Der Bogen spannt sich von der Ankunft der RAF-Führung in der Untersuchungshaft 1972 bis zum Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 18. Oktober 1977. Gezeigt wird, was beim Jahrhundertprozess wirklich geschah. Er ist ein Vorbild für den Umgang des Rechtsstaat mit Terror.