Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht als Folge für die Verletzung der Person (Leben, Integrität, Ehre, Freiheit) besteht in der Zahlung von Wergeld und Buße. Die Untersuchung geht anhand von Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel, auf seine Arten, Funktionen und sein Verhältnis zum peinlichen Strafrecht ein.