Der Band kommt zum Ergebnis, dass der Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) für die wichtigsten Arten geschlossener Fonds grundsätzlich eröffnet ist. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Investmentvermögens im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB.