Diese rechtshistorische Arbeit untersucht anhand der zeitgenössischen Fachliteratur und veröffentlichten Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte die Frage, ob Asoziale und Gemeinschaftsfremde im Sinne der NS-Terminologie der Zwangssterilisierung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 unterlagen.