
Nach einem Blick in die Vergangenheit erfolgt eine systematische Darstellung des Auskunftsanspruchs. Anschließend wird in der Arbeit ausführlich untersucht, welche Änderungen der deutsche Gesetzgeber am bestehenden EntgTranspG bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben der am 6. Juni 2023 in Kraft getretenen Entgelttransparenzrichtlinie vornehmen muss und welche rechtlichen Probleme sich dabei in Bezug auf den Auskunftsanspruch für die Praxis ergeben. Hierbei werden sowohl verfassungsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Aspekte analysiert. Insbesondere setzt sich die Arbeit mit der wichtigen Frage der Indizwirkung des Auskunftsinhalts auseinander.
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