
Im Kontext des Prozesses zunehmender Verrechtlichung des Bereichs der aktienrechtlichen Vorstandsvergütung steht auch § 87 Abs. 2 AktG. Die Vorschrift steht in einem Spannungsverhältnis zur allgemeinen Zivilrechtsdogmatik und ist daher in der Literatur auf viel Kritik gestoßen. Der Autor stellt die Norm und die hierzu vertretenen Auffassungen vor.
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