Die kalte Zwangsverwaltung bzw. stille Zwangsverwaltung dient der Gläubigerbefriedigung aus Mietforderungen ohne Durchführung eines gerichtlichen Zwangsverwaltungsverfahrens. Dieses Buch stellt die Voraussetzungen sowie den Inhalt derartiger Verwertungsvereinbarungen zwischen dem Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigten Gläubigern dar.