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Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU neue Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen, die jedoch nicht allumfassend ist. Dies zeigt sich in der Debatte über die EU-Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Aufgrund dessen müssen die internationalen EU-Handels- und Investitionsschutzabkommen als gemischte Abkommen abgeschlossen werden.
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