Das Werk erläutert die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der zivilen Anerkennung von kanonischen Eheschließungen und -nichtigkeitsurteilen (Exequatur) durch den spanischen Staat. Ausgangspunkt ist für das geltende Recht die Vereinbarung zwischen Staat und Kirche vom 3. Januar 1979 (Acuerdo sobre asuntos jurídicos).