Die Autorin untersucht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet ist, compliance-relevante Sachverhalte im Wege unternehmensinterner Ermittlungen aufzuklären. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Analyse verschiedener Normen des Aktienrechts und des Bußgeldtatbestandes in § 130 OWiG.