Der Autor befasst sich mit der Problematik der Errichtung einer Interessenvertretung für Patienten im Gesundheitswesen und den mit einem solchen Institutionalisierungsprozess zusammenhängenden rechtlichen Fragen.
Ausgehend von einer Bestandsaufnahme, in welcher der Verfasser zunächst untersucht, wie es derzeit um die Repräsentanz der Patienteninteressen auf der Systemebene bestellt ist, wendet er sich der Frage zu, wie sich eine Patientenpartizipation an gesundheitspolitischen Konsensverfahren begründen lässt. In dem anschließenden konzeptionellen Teil entwickelt der Verfasser ein Ombudsmannmodell, in dem Patientenbeauftragte einerseits als Ansprechpartner für Patienten fungieren und andererseits deren Interessen auf der Systemebene repräsentieren. Ein Schwerpunkt der Erörterungen liegt dabei auf der verfassungsrechtlichen Dimension der Problematik.