Die vorliegende Untersuchung behandelt die Sanktionierung der irreführenden Heilmittelwerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz. Im Zentrum der Untersuchung steht § 14 HWG, der den vorsätzlichen Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 HWG ahndet. Beleuchtet werden allgemeine Fragen zu Versuch und Vollendung, Täterschaft und Teilnahme.