Thema der Arbeit sind die im deutschen, österreichischen und englischen Recht bestehenden Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler. Es wird untersucht, ob die Geistheilung als Ausübung der Heilkunde anzusehen ist. Zudem wird beleuchtet, ob Strafbarkeitsrisiken im Hinblick auf Vermögens- und insb. Fahrlässigkeitsdelikte gegen Leib und Leben bestehen.