Das ESUG hat mit der Verstärkung des Einflusses der Gläubiger, der Ermöglichung von Eingriffen in Gesellschafterrechte durch den Insolvenzplan und debt-equity-swaps und nicht zuletzt mit der Förderung der Eigenverwaltung das Gesicht des Insolvenzrechts nachhaltig verändert.
Die Judikatur des BGH hat seit Inkrafttreten der InsO auf deren dogmatischen Gehalt tiefen Einfluss genommen.
Im Folgenden wird die Darstellung der (meist) höchstrichterlichen Auslegung der Regelungen des noch geltenden Insolvenzrechts nachvollzogen.