Die Arbeit geht am Beispiel der Koordinierungsstelle im Organtransplantationswesen der Frage nach, inwieweit staatlich-gesellschaftliche Kooperationsformen im Gesundheitswesen einer verfassungsrechtlichen Legitimation bedürfen. Anhand der Verfassungsprinzipien wird dabei auf den Prüfstand gestellt, wie sich hinreichende Rückbindung erzielen lässt.