Die Aufteilung der ESt zwischen insolvenzbefangenen und -freien Forderungen sowie Forderungen gegen das Sondervermögen in der ZV ist problematisch. Die Trennung der Vermögenssphären bei der Aufteilung der Einkünfte dient der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Bereichsaufteilungsbescheide ermöglichen die Wahrung des Steuergeheimnisses.