Das Werk behandelt die Frage der Zuständigkeit zur Ordnung der Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht einen Vergleich zum geltenden Recht. Es stellt die Entwicklung der päpstlichen Reservation vor, bezieht das Recht des Diözesanbischofs mit ein und legt die Quellen des Kanon 1257 CIC/1917 in deutscher Übersetzung vor.