Das unionsrechtliche Institut der Verstärkten Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, fiskalpolitische Harmonisierungsinstrumente wie etwa eine Finanztransaktionssteuerrichtlinie unter einer Minderheit von EU-Mitgliedstaaten einzuführen. Allerdings sind die fiskalischen Anforderungen des Unions- und des insoweit anwendbaren Völkerrechts zu beachten.