Das Buch hilft den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL). Die Autoren vermitteln den Leserinnen und Lesern eine effiziente Sachverhaltsbeurteilung und Falllösung.
Subsumieren mit HilfsfragenBei der Fallbearbeitung stellt die Subsumtion die größte Herausforderung dar. Unmittelbar bei den Definitionen sind deshalb Hilfsfragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge für schriftliche Lösungen.
Dieses Werk wird optimal ergänzt durch die Bücher »Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die weitere Ausbildung« und »Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die weitere Ausbildung«. Die Definitionssammlung hilft, polizeiliche Befugnisse, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuvollziehen, während der Wissenstrainer die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung schließt.
Was kommt in der weiteren Ausbildung hinzu?Zu den Befugnissen und Straftaten, die aus den Aufgaben des 1. Dienstjahres (Grundausbildung) bekannt sind, kommen im 2. Dienstjahr (weitere Ausbildung) Straftaten aus den einschlägigen Spezialgesetzen hinzu, wie z.B. aus:
aber auch weitere Straftaten aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
Auch auf YoutubeWietere Informationen zu den Büchern der Reihe »Einsatzrecht kompakt« und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf dem Youtube-Kanal »So geht Einsatzrecht!« unseres Autors PHK Patrick Lerm. Der Autor führt persönlich in Videos auf Youtube** in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.
Weitere Bücher aus der Reihe:... die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei (BPOL) zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres.
** https://www.youtube.com/channel/UCg77frCU3HoKOx1cZ1JvvyQ
Hinweis: Mit dem Anklicken dieses Links wird eine Verbindung zu Servern von Youtube aufgebaut. Dadurch wird Youtube mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihrem Nutzerkonto zuordnen. Außerdem ist es möglich, dass Youtube Cookies auf Ihrem Endgerät abspeichert. Näheres dazu finden Sie auf der Youtube/Google-Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de