Die praktische Bedeutung des Erbrechts ist ungebrochen. Dem entsprechend wird dieses Rechtsgebiet in Aus- und Fortbildung immer wichtiger. Die Universitäten haben das Erbrecht in die neuen Schwerpunktbereiche aufgenommen, so dass es auch Gegenstand des universitären Teils des Staatsexamens geworden ist.
Das bereits in 3. Auflage vorgelegte Werk soll Jurastudenten (von Anfangs- bis Examenssemestern), aber auch Referendaren als Lehrbuch dienen, eignet sich aber ebenso für Rechtspfleger. Es enthält eine Darstellung der Grundzüge sowie der Schwerpunkte des Erbrechts. Seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung hat je nach Ausbildungsrelevanz Berücksichtigung gefunden. Die Thematik "Patiententestament" wurde eingehend überarbeitet, weil sie im Zusammenhang mit der Sterbehilfe weiterhin heftig diskutiert wird. Auch die geplanten Gesetzesänderungen, die vor allem das Pflichtteilsrecht betreffen, wurden bereits berücksichtigt. Neu ist schließlich ein Abschnitt über die Erbfähigkeit derjenigen Personen, deren Geburt auf eine künstliche Befruchtung zurückgeht.
Durch optische Hervorhebung ist der Bereich der Grundzüge von den vertiefenden Passagen abgeteilt, die sich vor allem an Examenskandidaten richten. Jedes Kapitel schließt mit Wiederholungseinheiten ab. Die wichtigsten Informationen wurden in Übersichten zusammengefasst. Zahlreiche Muster tragen zum besseren Verständnis des behandelten Stoffes bei. Die Kombination dieser pädagogischen Elemente bildet den besonderen Vorteil dieses Werkes.