Die Aufhellung der niemandem mehr verborgenen Interdependenzen von »Wirklichkeit« und Recht kann nur fortschreiten, wenn man das Problem auf der Grundlage des modernen Empirismus aller Spielarten neu durchdenkt, dabei einen unmittelbaren Zugang zu den einschlägigen Einzelwissenschaften sucht und sich nicht mit abstrakten Erörterungen begnügt, sondern - pars pro toto - kasuistische Studien durchführt. Die Suche nach einer Basis für die Ermittlung der empirisch faßbaren Teile von Rechtssätzen ist von der Vorstellung geleitet, daß es die Einzelwissenschaften - vor allem die empirische Sozialforschung und die moderne Naturwissenschaft - sind, die es der heutigen Philosophie ermöglichen, ohne Mißachtung der kantischen und hegelschen Erkenntniskritik noch zu inhaltlichen Aussagen zu gelangen. Unter diesem speziellen Gesichtspunkt treten analytische Philosophie und dialektische Philosophie einander gegenüber. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der dialektischen Philosophie wird der Versuch gemacht, auf der Grundlage der analytischen Philosophie eine für die Jurisprudenz brauchbare empirische Werttheorie zu entwickeln.