Der Autor analysiert, ob das objektive Nettoprinzip aufgrund einer umfassenden Gewinnbesteuerung von privaten Aktienbeteiligungen durch die Abgeltungsteuer zwingend eine unbeschränkte Verlustberücksichtigung gebietet oder ob eine grundsätzliche Nichtanerkennung bzw. ansonsten beschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit gerechtfertigt werden kann.