Auch nach der Sachverständigenreform von 2016 bestehen weiterhin Schwachstellen in der familienpsychologischen Gutachtenpraxis. Basierend auf aktueller Rechtsprechung, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen werden Verbesserungsvorschläge von der Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens bis zu dessen Verwertung entwickelt.