Das deutsche Insolvenzrecht kennt unterschiedliche Verfahrensarten. Die statthafte Verfahrensart ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und der Person des Schuldners. Der Autor untersucht Auswirkungen von Verfahren, die in der objektiv falschen Verfahrensart oder von einem national oder international unzuständigen Gericht eröffnet wurden.