Franchising gilt als Königsklasse des Vertriebs. Tolle, einmalige Konzepte werden zur Verfügung gestellt. Selbständigkeit mit "Sicherheitsnetz" wird ermöglicht. Es ergeben sich mehr oder weniger lebenslange Partnerschaften.
Trotzdem ist Franchising vielen Menschen schlicht unbekannt. Oder ist das Thema schwer zugänglich? Zumindest ist das aus dem rechtlichen Blickwinkel so, weil in Österreich kein Franchisegesetz existiert.
Das haben der Österreichische Franchise-Verband und sein Rechtsausschuss zum Anlass genommen, dieses Glossar zu rechtlichen Aspekten des Franchising herauszugeben bzw zu verfassen.
Dabei sollen wichtige (rechtliche) Begriffe so verständlich wie möglich, das heißt möglichst unjuristisch, erläutert werden. Damit soll der Zugang zum Vertriebsweg Franchising klar erleichtert werden.