Einkünfte aus Immobiliengesellschaften mit französischem Immobilienbesitz unterliegen bei deutscher Beteiligung der Doppelbesteuerung. Diese entsteht durch in Deutschland und Frankreich erhobene Einkommensteuer, aber auch bei Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Sie wird anhand der beiden deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen untersucht.