Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom Mai 2004 dient dem Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten und der Gewährleistung des Handels mit sicheren Produkten. Es enthält Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten und regelt Pflichten nach ihrem Inverkehrbringen. Der Praxis-Kommentar erläutert die Bestimmungen; im Anhang sind die wichtigsten europäischen Regelungen (Richtlinien), deutschen Rechtsverordnungen (GPSGV) und Arbeitsschutzvorschriften (BetrSichV) enthalten.