Johannes Gruber zeigt, welche Überarbeitungen das Kreditwesengesetz mit der Umsetzung von Basel III erfahren hat. So wurden auch die Geschäftsleiterpflichten im Risikomanagement konkretisiert, deren Nichterfüllung im Extremfall zu Haftstrafen für die verantwortlichen Geschäftsleiter führen kann. In diesem Kontext wird die Aufsicht bei der Prüfung des Risikomanagements durch die neue Finanzinformationenverordnung (FinaV) unterstützt. Mit detaillierten Informationen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage erhält sie tiefe Einblicke in die unterjährige Gesamtbankentwicklung. Der Autor diskutiert die neuen Regelungen und skizziert eine Checkliste für die Geschäftsleitung zur Überprüfung ihrer Pflichterfüllung im Licht der FinaV.