Ein Ziel der Neuregelungen der Insolvenzordnung war es, die Anfechtungsmöglichkeiten auszuweiten. Zugunsten der Gläubiger sollten im Rahmen der neuen Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts vermehrt Ansprüche zur Masse gezogen werden, die von den Insolvenzverwaltern gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Wegen unzulänglicher Massen sind die Insolvenzverwalter, wie auch bereits zu Zeiten der Konkursordnung, jedoch meist auf eine Fremdfinanzierung angewiesen: Entweder durch staatliche Prozesskostenhilfe oder mit Hilfe der Finanzierungsbereitschaft von Insolvenzgläubigern. Da beide Finanzierungsmöglichkeiten in der Praxis eher theoretischer Natur sind, blieb den Insolvenzverwaltern oftmals nur noch die Möglichkeit, das Klageverfahren auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu führen und damit in unzulässiger Weise privates Vermögen mit dem Insolvenzverfahren zu verbinden. Seit der Jahrtausendwende haben sich nun gewerbliche Prozessfinanzierer auf dem Markt etabliert und stellen für Insolvenzverwalter eine sinnvolle Finanzierungsalternative dar.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Problemen, die sich im Zusammenspiel des Insolvenzverwalters mit der gewerblichen Prozessfinanzierung und der staatlichen Prozesskostenhilfe ergeben. Sie soll all denjenigen Verfahrensbeteiligten eine sinnvolle Hilfe sein, die in der täglichen Praxis mit den aufgezeigten Problemen konfrontiert werden.