Die erwartete Revolution des Eingruppierungsrechts blieb aus, somit gelten die Entgeltordnungen zum TVöD-VKA, TVöD-Bund und TV-L weitgehend unverändert fort.
Der Fachratgeber Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L stellt die Eingruppierungsgrundlagen übersichtlich zusammen und erklärt verständlich: