Das IPR-Gesetz 1986 hat sowohl das Schiedsverfahrensrecht als auch das vom Schiedsgericht anzuwendende Kollisionsrecht geändert. Die Rechtsprechung hat zu bedeutsamen Streitfragen der Schiedsgerichtsbarkeit Stellung bezogen. Die Schiedsordnungen sind teilweise grundlegenden Revisionen unterzogen worden. Weitere Staaten sind dem UN-Übereinkommen beigetreten, in anderen ist die Schiedsgerichtsbarkeit neu geregelt worden. Die Schiedsgerichtsbarkeit hat die staatliche Gerichtsbarkeit national und international in verschiedenen Bereichen zurückgedrängt.
Die Darstellung des deutschen Schiedsverfahrens führt anhand eines Falles durch sämtliche Stationen und bietet dem Benutzer verlässliche Leitlinien für seine Dispositionen. Das internationale Schiedsverfahren berücksichtigt neben dem autonomen Recht die zahlreichen Staatsverträge und bringt eine Länderübersicht über die Durchsetzbarkeit deutscher Schiedssprüche im Ausland. Die wesentlichen nationalen und internationalen Schiedsgerichtsinstitutionen und Musterschiedsordnungen werden eingehend dargestellt.