Einladungen zu Sport-, Kunst- und Kulturveranstaltungen sind in unserer Gesellschaft und im Geschäftsleben üblich und anerkannt. In diesem Zusammenhang wird bei Einladungen häufig der Begriff »Hospitality« verwendet, der die gewährte Gastfreundschaft umschreibt.
Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit, ob die Annahme bereits den Anschein unrechten Verhaltens oder sogar strafrechtliche Relevanz hat, begegnen solche Hospitality-Einladungen einer Vielzahl von rechtlichen Bedenken.
Die Rechtsfragen in diesem Zusammenhang waren Gegenstand der Frühjahrstagung 2014 der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. (DVSR). Die dort gehaltenen Referate befassen sich mit der Hospitality aus steuerrechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sicht. Der Tagungsband enthält diese Vorträge in zum Teil aktualisierter und erweiterter Fassung.