Untersucht wird unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das SanInsFoG, ob die mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 18 InsO verbundenen rechtspolitischen Ziele erreicht wurden. Der Autor stellt fest, dass kaum geeignete Anreize zur Förderung einer Verfahrenseinleitung vorhanden sind und der Gesetzgeber das verfolgte Ziel verfehlt.