Trotz der bereits fortgeschrittenen Integration des europäischen Binnenmarktes bestehen mit dem direkten Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht zwei Rechtsgebiete, in denen aufgrund der verbliebenen Souveränität der Mitgliedstaaten nach wie vor kaum Harmonisierung auf Unionsebene stattgefunden hat. Die fehlende unionsrechtliche Harmonisierung bedingt eine große Heterogenität hinsichtlich der Ausgestaltung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten, die insbesondere die Finanzierungsform der Systeme der sozialen Sicherheit betrifft. Diese lassen sich im Wesentlichen nach zwei Richtungen unterscheiden: auf Beitragszahlungen basierende und auf den Ideen Bismarcks aufbauende, eigens etablierte Sozialversicherungssysteme sowie steuerfinanzierte Systeme, die zum Teil den Leitgedanken von Beveridge folgen.
Zwar bestehen sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht mit den völkerrechtlichen Doppelbesteuerungsabkommen und der Koordinierungsverordnung 883/2004 Koordinierungsmaßnahmen, die die Mobilität von Personen zwischen den Staaten fördern sollen. Die zunehmende Verflechtung der Finanzierungsformen kann aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den beiden Rechtsgebieten jedoch Mehrfachbelastungen für Personen mit grenzüberschreitenden Merkmalen erzeugen, denen die bestehenden Koordinierungsinstrumente aufgrund ihrer mangelnden Abstimmung aufeinander nach derzeitiger Ausgestaltung nicht ausreichend begegnen.
Die Autorin analysiert ausführlich die aufgrund der Verflechtung zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb der Europäischen Union entstehenden Konflikte sowie Lösungsansätze auf unions- und völkerrechtlicher Ebene.