Kulturgüter bedürfen auf Grund ihrer Einmaligkeit eines besonderen Schutzes, der nicht allein mit finanziellen und tatsächlichen Mitteln, sondern auch auf rechtlicher Ebene durchgesetzt werden muss. Die vorliegende Arbeit stellt die Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes von Kulturgütern anhand der UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter vom 24. 06. 1995 dar, deren Verabschiedung einen Meilenstein auf dem Weg zur Lösung des Problems des illegalen Handels mit Kulturgütern bildet.
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Zunächst erfolgt eine Gesamtschau des rechtlichen Rahmens des Kulturgüterschutzes aus völkerrechtlichen Verträgen und europäischen Rechtsakten. Es folgt die Einzelanalyse der Regelungen der UNIDROIT-Konvention. Daran schließt sich eine Gegenüberstellung der Konvention und nationaler gesetzlicher Bestimmungen in ausgewählten europäischen Ländern und freiwilliger Verhaltenskodizes an, wobei ein Schwerpunkt auf dem Kulturgüterschutz in Deutschland liegt.
So zeigt die vorliegende Arbeit auf, dass ein wirksamer Kulturgüterschutz die Zusammenarbeit der Staaten und der kulturellen Einrichtungen, welche durch völkerrechtliche Regelungen und nationale Gesetzgebung abgestützt werden muss, erfordert. Die Ratifizierung der UNIDROIT-Konvention erweist sich demnach als äußerst wünschenswert, wobei aber auch Revisionsmöglichkeiten des Konventionstextes hinsichtlich der Einrichtung eines internationalen Registers gestohlener Kulturgüter und einer allgemeinen Meldepflicht für Diebstähle bedeutender Kulturgüter erörtert werden.