Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Rechtsverkehrs gewinnt das Internationale Privatrecht in der Praxis immer größere Bedeutung. Gleichwohl existierte bislang kein einbändiger Kommentar, der sich allein mit dem Internationalen Privatrecht beschäftigt. Der Kommentar behandelt das gesamte deutsche Internationale Privatrecht. Im Vordergrund stehen die Vorschriften der Art. 3-46 EGBGB. Es werden aber auch die Rechtsquellen des IPR außerhalb des EGBGB sowie die wichtigsten staatsvertraglichen Regelungen berücksichtigt. Außerdem wird jeweils auf verfahrensrechtliche Fragen eingegangen. Das Werk richtet sich in erster Linie an Praktiker, ist jedoch auch für Studierende und Referendare von Interesse.