Die Zuweisung der IT-Entscheidungsrechte ist für Organisationen der öffentlichen Verwaltung herausfordernd: Aufgrund der verfassungsmäßig vorgegebenen Verteilung von Zuständigkeiten (Föderalismus und Ressortprinzip) stehen die Anforderungen der IT nach übergreifender Zusammenarbeit im Widerspruch zu den Anforderungen der organisationalen Governance nach klaren Verantwortungsstrukturen. Andreas Schwertsik unterbreitet auf Basis einer Literaturanalyse und einer empirischen Untersuchung einen Vorschlag zur Ausgestaltung der IT-Governance, der die organisationale Governance der Verwaltung berücksichtigt und so die strategische Ausrichtung der IT an der Fachseite ermöglicht. Der Vorschlag beinhaltet die Entkopplung von IT-Entscheidungen, die Zuweisung der IT-Entscheidungsrechte zu fachseitigen Entscheidern, die Behandlung der IT als strategisch-fachliche Ressource und die technische Lösung der Zusammenarbeit (Interoperabilität).