Der Autor untersucht, inwieweit es gemeinsame Argumente bei Carl Schmitt und dem Feindstrafrecht (Günther Jakobs) gibt. Zugleich arbeitet er die diametrale Position Hans Kelsens heraus und nutzt sie als Basis für eine Kritik. Dabei wird die Rolle des Bundesverfassungsgerichts ebenso betrachtet wie die Strafgesetzgebung und Rechtsprechung.